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Die gesetzliche Regelung, nach der ein einzelner Elternteil nur für zwölf Monate Elterngeld verlangen kann, stellt keinen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2011
Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist nicht mehr die Dreiteilungsmethode anzuwenden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2011
Das Gewaltschutzgesetz schützt davor, vorsätzlich und widerrechtlich von einer anderen Person an Körper und Gesundheit oder der Freiheit verletzt zu werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.05.2011
Bei einer Trennung der Eheleute kann der Vorteil mietfreien Wohnens zugunsten einer Partei berücksichtigt werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.05.2011
Bei einer beonders langen Ehedauer und großer Nachteile aufgrund von Kindererziehung ist eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts nicht gerechtfertigt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2011
Im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Kinderbetreuung entstehende Fahrtkosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzgericht Baden – Württemberg, Urteil vom 09.05.2011
Erwirkt eine Ehefrau nach der Scheidung von ihrem Ehemann ein alleiniges Nutzungsrecht der ehemals gemeinsam bewohnten Immobilie, so schützt das Nutzungsrecht nicht vor den Folgen einer Veräußerung der Ehewohnung, wenn die Parteien bei der Vereinbarung des Nutzungsrechts von einer Veräußerung der Immobilie ausgehen.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 02.05.2011
Das Verlangen nach einem Zugewinnausgleichs und damit einhergehend die Auskünfte zum Zugewinnausgleich kann als unbillig eingestuft werden.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 29.04.2011
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.04.2011
Der geschiedene Ehegatte kann gegen seinen Exehepartner einen Unterhaltsanspruch geltend machen, wenn er infolge ehebedingter Nachteile nicht selbstständig ausreichend für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.04.2011
 

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