E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 29 30 31 32 33 [34] 35 36 37 38 39 | >> | Ende

Eine Feststellung der Vaterschaft noch vor der Geburt ist gesetzlich nicht möglich.
BGH, Urteil vom 24.08.2016
Treffen die Eltern im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zur Regelung des Umgangsrechts einen Vergleich, den das Gericht billigt, so stellt dieser Vergleich einen Vollstreckungstiteldar und kann Grundlage für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.08.2016
Die Behauptung einer Frau, ein bestimmter Mann sei der Vater ihres Kindes ist eine Tatsachenbehauptung.
AG München, Urteil vom 21.07.2016
Der BGH verneint einen Verfassungsverstoß.
BGH, Urteil vom 20.07.2016
Die antragstellende Person begehrte die Angabe ihres Geschlechts als "inter" oder "divers" im Geburtenregister.
BGH, Urteil vom 22.06.2016
Bewusst unterlassene Aufklärung kann eine arglistige Täuschung darstellen.
OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2016
Will ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind haben, so wird er dieses nur bekommen, wenn sich im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung herausstellt, dass die Übertragung der gemeinsamen Sorge auf beide Elternteile gleichzeitig, nicht dem Kindeswohl widerspricht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.06.2016
Bei der Frage des nachehelichen Unterhalts werden die ehebedingten Nachteile ermittelt, die der Unterhaltsberechtigte erlitten hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.06.2016
Verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam zu.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.05.2016
Eine in Syrien geschlossene Ehe ist unter Umständen trotz Unvereinbarkeit mit deutschem Recht rechtsgültig, Das OLG Bamberg erkennt die in Syrien nach syrischem Recht mit einem Volljährigen geschlossene Ehe einer minderjährigen Syrerin trotz Eheunmündigkeit nach deutschem Recht an.
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 12.05.2016
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-04 wid-29 drtm-bns 2024-12-04