E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 28 29 30 31 32 [33] 34 35 36 37 38 | >> | Ende

In einem Zugewinnausgleichsverfahren ist jeder Ehegatte dazu verpflichtet, Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu erteilen und diese mittels Unterlagen zu belegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2016
Das Kinderförderungsgesetz gibt einem Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege, mithin besteht eine unbedingte Gewährleistungspflicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2016
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2016
Das Kindergeld wird bis zum Abschluss einer Berufsausbildung gezahlt.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016
Eine eigenmächtige Umbenennung ist kein wichtiger Grund für eine Namensänderung.
VGH München, Urteil vom 13.10.2016
Vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat das Gericht den Betroffenen persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2016
Der Ausgleich geringfügiger Anrechte im Versorgungsausgleich erfolgt aufgrund eigener Ermessensbetätigung des Gerichts.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.10.2016
Der Berufsbetreuer muss seinen Vergütungsanspruch in einer Kindschaftssache innerhalb von 15 Monaten abrechnen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2016
Im Versorgungsausgleich ist für den Ausgleich einer Beamtenversorgung grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich, auch wenn das Beamtenverhältnis teilweise ruht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2016
Die Eltern fürchteten Diskriminierung aufgrund der chinesischen Familienpolitik.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2016
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-03 wid-29 drtm-bns 2024-12-03