E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

1 2 [3] 4 5 6 7 8 9 10 11 | >> | Ende

Ein Betreuer kann eine höhere Vergütung verlangen, wenn er über besondere Kenntnisse verfügt, die ihm die Aufgaben der Betreuung besonders qualifiziert erledigen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2020
Das Gericht hat einen Beteiligten in einem Betreuungsverfahren persönlich anzuhören, wenn dies zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten erforderlich ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2020
In einem Verfahren auf Anordnung oder Erweiterung einer Betreuung ist der Betroffene persönlich anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2020
Vor jeder Einrichtung einer Betreuung ist der Betroffene anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2020
Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2020
Eine fehlerhafte Zustellung kann auch geheilt werden, wenn dem Adressaten eine inhaltsgleiche Kopie des zuzustellenden Schriftstückes zugeht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2020
Eine Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2020
Auch zu einem nicht leiblichen Kind kann ein Umgangsrecht bestehen, wenn der Umgangsberechtigte eine enge Bezugsperson für das Kind ist.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 02.10.2020
Die Auskunftspflicht in einem Versorgungsausgleichsverfahren knüpft allein an die Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens und besteht auch dann, wenn zwischen den Beteiligten streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen und der im Verbund gestellte Scheidungsantrag deshalb Aussicht auf Erfolg hat.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.09.2020
Soll ein Betroffener untergebracht werden, so geht dies nur mit richterlichem Beschluss.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2020
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28