E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Bundesverfassungsgericht stärkt Homo-Ehe

Auch ein eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.

Seit 2001 gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Beziehungen. Dass diese eheähnliche Einrichtung der Ehe nun noch ähnlicher wird, dafür hat das Bundesverfassungsgericht gesorgt: Auch in der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst erhalten eingetragene Lebenspartner zukünftig eine Hinterbliebenenversorgung, die bisher allein verwitweten Ehepartnern vorbehalten war.

Mit dieser Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesgerichtshofs auf. Wenn der Staat in einer vergleichbaren Situation Lebenspartnerschaften schlechter behandelt als Ehen, dann braucht er dafür besondere Gründe, meinen die Richter. Und solche Gründe sehen sie bei der Hinterbliebenenversorgung nicht - zumal in der gesetzlichen Rentenversicherung schon seit 2005 eine Gleichstellung von Lebens- und Ehepartnern existiert.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24