E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Keine Heimunterbringung bei lediglicher Wohngemeinschaft

Eine Heimunterbringung liegt noch nicht vor, wenn ein Betroffener in einer Wohngemeinschaft mit Hausbetreuung lebt, für diese Wohngemeinschaft ein abgeschlossener Mietvertrag vorliegt und der Betroffene lediglich zusätzlich Pflegegeld bezieht.

Insbesondere gilt dies erst Recht, wenn es sich bei der Wohngemeinschaft um eine selbstverwaltende Wohngemeinschaft handelt.

Um eine Heimunterbringung handelt es sich auch nicht, wenn der Betroffene als Mitglied einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, deren Zweck in der Aufnahme einer Wohngemeinschaft für Senioren unter Sicherstellung der altersgerechten Betreuung ihrer Gesellschafter besteht, und die Gesellschaft entsprechend Wohnraum zur Verfügung stellt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 226 18 vom 20.05.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-12-04 wid-29 drtm-bns 2024-12-04