E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Keine Wechselbetreuung gegen den Willen eines Elternteils

Können sich die Eltern nicht darüber einigen, wo das gemeinsame Kind bei einer Trennung der Eltern seinen Lebensmittelpunkt haben soll, so ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil zu übertragen.

Danach sollen nur noch Entscheidungen von besonderer Bedeutung gemeinsam getroffen werden, wobei die Entscheidungen in den Angelegenheiten des täglichen Lebens nur noch einem Elternteil zukommen.
Dabei kann eine Wechselbetreuung nicht gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden, auch wenn ein Betreuungs-Wechselmodell dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
 
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil OLG Duesseldorf 8 UF 189 10 vom 09.03.2011
Normen: BGB §§ 1628, 1671, 1687 I; FamFG § 156
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23