E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Erbschaft für Gewährung des Kindergeldes irrelevant

Erhält ein Kind aufgrund des Ablebens eines Elternteils eine Erbschaft, so ist diese nicht bei der Berechnung des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen.


Grundsätzlich sind eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes bei der Berechnung des Anspruchs auf Kindergeld zwar zu berücksichtigen. Eine Erbschaft von elterlicher Seite zählt jedoch nicht zu diesen und muss dementsprechend auch nicht berücksichtigt werden, wie der Bundesfinanzhof befand. Selbiges gilt für Geschenke der Eltern zu deren Lebzeiten.

Etwas anderes gilt lediglich für Zinsen, die sich aus dem Erbe oder der Schenkung ergeben. Diese sind bei der Gewährung des Kindergeldes zu berücksichtigen.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH III R 22 10 vom 04.08.2011
Normen: § 32 IV S.2 EStG
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21